Promotion


Durch die Promotion weisen Sie die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nach, indem Sie eine wissenschaftlich beachtliche schriftliche Arbeit (Dissertation) anfertigen und anschließend eine mündliche Prüfung in Form einer Disputation oder eines Rigorosums ablegen.
Die Disputation findet in Form eines Kolloquiums statt, in dem Sie drei zuvor eingereichte wissenschaftliche Thesen darlegen und verteidigen.
Das Rigorosum besteht aus mündlichen Prüfungen, die sich auf ein Hauptfach (Fach der Dissertation) und zwei Nebenfächer oder auf zwei Hauptfächer beziehen (davon ist eines wiederum Fach der Dissertation).
Nach erfolgreicher Promotion verleiht die Philosophische Fakultät den Grad eines „Dr. phil.“.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Doktorgrad im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partnerfakultät im Rahmen eines binationalen Promotionsverfahrens (Cotutelle-Verfahren) zu erwerben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Prodekanat für Forschung und Wiss. Nachwuchs der Philosophischen Fakultät.

Promotionszulassung und Einschreibung

  • Zulassung
  • Einschreibung zur Promotion mit deutschem Hochschulabschluss
  • Einschreibung zur Promotion mit ausländischem oder teileinschlägigem deutschen Abschluss
  • Cotutelle / Cotutela
  • a.r.t.e.s. Forschungsschule
  • Anmeldung zur Promotionsprüfung
  • Promotionsordnung